Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hamburg 25.04.2007 2 K 239/05, BBK 22/2007 S. 4725

Aktien als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Eine Rechtsanwaltssozietät, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, kann Aktien ihrem gewillkürten Betriebsvermögen zuordnen, wenn die Aktien objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, der Sozietät zu dienen oder diese zu fördern.

Eine objektive Eignung besteht nach dem Urteil des FG Hamburg, wenn die Aktien als Liquiditätsreserve angeschafft werden, um zukünftige Investitionen zu ermöglichen. Die objektive Eignung fehlt aber, wenn von vornherein absehbar ist, dass die Aktien verlustträchtig sind.

Die subjektive Bestimmung erfordert nach dem FG-Urteil eine zeitnahe unmissverständliche Dokumentation in der Weise, dass ein sachverständiger Dritter – z. B. ein Außenprüfer – ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit der Aktien zum Betriebsve...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen