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Die Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz (Teil A)
Ein Gesamtüberblick mit Hinweisen zur Jahreserklärung für 2006 und 2007
Zur Berechnung der Umsatzsteuer hält der Gesetzgeber eine Fülle von Formvorschriften für erforderlich, um die Überprüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte durch die Finanzbehörde zu ermöglichen. Die grundlegenden Aufzeichnungspflichten sind in § 22 UStG enthalten und verpflichten den Unternehmer, die Lebenssachverhalte buchmäßig zu erfassen. Zahlreiche Nebenbestimmungen und Sonderregelungen sind erforderlich, damit die zum Teil komplizierten umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen zutreffend in der Buchführung abgebildet werden können. Bei Nichterfüllung von Aufzeichnungspflichten muss der Unternehmer mit unliebsamen Sanktionen rechnen. Der Beitrag ist der erste Teil eines Gesamtüberblicks über die von der Finanzverwaltung geforderten notwendigen Aufzeichnungen und soll dem Unternehmer helfen, sich im Dschungel der Umsatzsteuer zurechtzufinden.
Die Serie zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz besteht aus insgesamt vier Teilen:
Teil A: Ein Gesamtüberblick mit Hinweisen zur Jahreserklärung für 2006 und 2007, , NWB LAAAC-62769
Teil B: Ausgangsleistungen, unentgeltliche Wertabgaben und entgeltliche Leistungen nach § 10 Abs. 5 UStG, , NWB DAAAC-64506
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