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Steuerliche Aspekte der Finanzierung einer polnischen Tochter-GmbH durch eine beteiligte Kapitalgesellschaft aus Deutschland
Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Polens, umgekehrt gehört Polen zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands in Mittel- und Osteuropa. Seit der Wende 1989 steigt die Präsenz deutscher Investoren in Polen, wobei der Beitritt zur EU die Attraktivität Polens als Investitionsstandort noch erhöht hat. Als anziehender Faktor gelten bestimmt die gute Konjunktur der polnischen Wirtschaft, die gegenwärtig 6 % pro Jahr wächst, sowie optimistische Prognosen für weiteres Wachstum. Im Beitrag werden die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft an einer polnischen Kapitalgesellschaft dargestellt. Ein Gesellschafter kann eine polnische Gesellschaft grundsätzlich finanzieren durch: I. Einbringung einer Einlage oder II. Einbringung der Nachschüsse oder III. Darlehensgewährung. S. 1130
I. Einbringung einer Einlage
Zur Gründung einer Gesellschaft in Polen müssen Einlagen zur Deckung des Stammkapitals erbracht werden. Zurzeit beträgt das Mindeststammkapital 50.000 Zl, also etwa 13.200 €.
Sofern die Anteile zu einem Preis über dem Nennwert übernommen werden, muss auch der Unterschiedsbetrag (Agio) aufgebracht werden. Das Agio er...