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Editorial
Neue Nachweispflichten als Chance
Mit dem SEStEG wurde die steuerliche Behandlung von Einbringungsvorgängen konzeptionell neu ausgerichtet. Künftig führt die Veräußerung von anlässlich einer Einbringung erhaltener Anteile innerhalb einer Sperrfrist zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsvorgangs. Zur Sicherung der Besteuerung sind neue Nachweispflichten für den Einbringenden eingeführt worden. Intemann zeigt, dass die Nachweispflichten auch etwas Gutes haben: Sie bieten die Möglichkeit, in geeigneten Fällen einen günstigen Zeitpunkt für die Besteuerung des Einbringungsgewinns zu wählen. Mehr auf Seite 9.
Finanzamt darf Einkünfte melden
Das Steuergeheimnis verpflichtet das Finanzamt grundsätzlich, niemandem zu offenbaren, was es bei der Besteuerung des Bürgers erfährt, sei es durch dessen Steuererklärung, sei es bei einer Betriebsprüfung. Der Geheimnisschutz des § 30 AO gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses ist z.B. zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch gerechtfertigt. Hermann klärt, welche Anforderungen hierbei zu erfüllen sind. Mehr auf Seite 4.
Beste Grüße
Sixten Abeling