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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 7

Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung

BFH stellt auf subjektiven Fehlerbegriff ab

Gabriele Stein

Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG kann ein Unternehmer eine „Bilanzberichtigung” vornehmen, wenn er seine Bilanz beim Finanzamt eingereicht hat, diese Bilanz aber inhaltlich fehlerhaft ist. Hierzu hat der entschieden, dass allein die objektive Unrichtigkeit einer Bilanz deren Berichtigung nicht rechtfertigt. Eine Bilanzberichtigung setzt nach Auffassung des BFH vielmehr voraus, dass der Unternehmer bei der Aufstellung der Bilanz den Fehler hätte erkennen können.

Rückstellungen für künftige Beihilfeleistungen

Im konkreten Fall hatte eine Sparkasse in ihrer Bilanz eine Rückstellung für künftige Beihilfeleistungen an ihre pensionierten Mitarbeiter gebildet, die das Finanzamt nicht anerkannt hatte. Demnach erließ die Finanzverwaltung im Anschluss an eine Außenprüfung Körperschaftsteuerbescheide, in denen die Zuführungen zu der Rückstellung nicht gewinnmindernd berücksichtigt wurden. Dagegen erhob das Kreditinstitut Einspruch. Mit Erfolg, denn das mit dem Fall betraute FG Düsseldorf gab der Klage statt.

Zeitgleich mit dem Einspruchsverfahren erließ der BFH ein Urteil, wonach für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern ...

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