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Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform
Arbeitsgruppe einigt sich auf grundsätzliches Konzept
Unter der Leitung von Peer Steinbrück und Roland Koch war seit Juli 2007 eine Arbeitsgruppe mit der Reformierung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts beschäftigt. Nach der Entscheidung des BVerfG war die Arbeitsgruppe damit beauftragt, die grundsätzlichen Fragen für ein verfassungskonformes Gesetz zu klären. Gleichzeitig sollten die Einnahmen auf dem heutigen Niveau gesichert sowie die Unternehmensnachfolge erleichtert werden. Am wurden die Ergebnisse der monatelangen Beratungen vorgestellt. Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Einigung gegeben. Detailregelungen bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Hintergrund
Seit dem steht fest, dass das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bis spätestens zum reformiert werden muss. Das BVerfG hält die unterschiedliche Bewertung von Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaft S. 2lichen Betrieben im geltenden Recht für verfassungswidrig und verlangt, dass alle Vermögensgegenstände zunächst einheitlich und realistisch bewertet werden. Erst in einem weiteren Schri...