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Steuerfreiheit einer Abfindung bei Zahlung durch neuen Arbeitgeber
§ 3 Nr. 9 EStG erfasst alle Leistungen zur Abgeltung von Interessen, die durch den Arbeitsplatzverlust infolge Auflösung des Dienstverhältnisses beeinträchtigt sind, soweit die Auflösung vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen wurde. Unter diese Vorschrift fallen nur solche Leistungen, die gerade durch die Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses bedingt sind. Der einfache Kausalzusammenhang genügt nicht. Es kann daher nicht allein darauf abgestellt werden, dass zwischen der Leistung und dem aufgelösten Dienstverhältnis ein ursächlicher Zusammenhang i. S. einer „conditio sine qua non” besteht. Erforderlich ist ein unmittelbarer Zusammenhang der Zahlung mit dem aufgelösten Dienstverhältnis.