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Neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG
Das BMF hat das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG v. - S 2296b (BStBl 2006 I S. 711) ersetzt. Für die Anwendung des § 35a EStG gilt nunmehr u. a. Folgendes: – Rn. 13: Zum inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen gehört auch eine Wohnung, die der Steuerpflichtige einem bei ihm zu berücksichtigenden Kind (§ 32 EStG) zur unentgeltlichen Nutzung überlässt. Das gleiche gilt für eine vom Steuerpflichtigen tatsächlich eigengenutzte Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung. Die Steuerermäßigung wird jedoch auch bei Vorhandensein mehrerer Wohnungen insgesamt nur einmal bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen gewährt. – Rn. 18: Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Interessen einen Verwalter bestellt und ergeben sich die Angaben nicht aus der Jahresabrechnung, ist der Nachweis durch eine Bescheinigung des Verwalt...