Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nach Insolvenzeröffnung erzielte Einkünfte
Steuern auf Einkünfte, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, gehören in vollem Umfang zur Insolvenzmasse. Gleiches gilt für Einkünfte, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Mitunternehmerschaft in einer gewerblich tätigen Personengesellschaft erzielt.