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Arbeitsrecht | Kein allgemeiner Anspruch auf bezahlte Pausen
Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Vergütung für Arbeitsunterbrechungen. Das Hessische LAG wies die auf Pausenlohn gerichtete Klage eines Mitarbeiters gegen seine Firma ab (). Eine entsprechende betriebliche Übung bestand im Unternehmen nicht, der Arbeitsvertrag regelte ebenfalls keinen Pausenlohn. Die Entscheidung und deren Herleitung sind auch auf Raucherpausen anwendbar.