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Familienrecht | Versorgungsausgleich bei Selbständigkeit des Ehepartners
Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im Wesentlichen aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, ist für sich allein kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs ( NWB XAAAC-62029). Im Streitfall hatte nur die Frau während der sechs Ehejahre Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. In diesem Fall sei der Ausgleich zugunsten des Mannes nicht nach § 1587c Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Es liege keine grobe Unbilligkeit darin, dass der Ehemann während der Ehe aufgrund der gemeinsamen Lebensplanung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt und daher keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet habe. Anderenfalls ließe man außer Acht, dass die durch die Nichtentrichtung von Rentenbeiträg...