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Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO aus der Sicht des Beraters
Grundlagen und Schwachstellen von Haftungsbescheiden
Die Haftung des Geschäftsführers mittels Haftungsbescheids nach §§ 34, 35, 69 AO bietet häufig Abwehrmöglichkeiten des Beraters. Der Beitrag weist auf eine Reihe von Einwirkungsmöglichkeiten hin, die von besonderer praktischer Bedeutung sind. Die Fehleranfälligkeit der Haftungsbescheide resultiert einerseits aus der Tatsache, dass es sich um Ermessensentscheidungen handelt. Wird der Sachverhalt nicht hinreichend ausermittelt, kann dies zur Aufhebung des Haftungsbescheids führen. Andererseits sind aber auch verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten, die eine von Steuerbescheiden unterschiedliche Behandlung im Klageverfahren bedürfen und damit für den Berater unter kostenrechtlicher Sicht von Bedeutung sind.
I. Materiell-rechtliche Grundlagen der Haftung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Abgabenschulden der GmbH nach §§ 34, 35 und 69 AO. Die Haftung umfasst nicht nur die Steuerschulden der GmbH (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer), sondern auch die sonstigen Abgabenforderungen des Finanzamts gegen die GmbH (insbesondere Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge). Im Folgenden werden die einzelnen ...