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IWB 21/2007 S. 1223

Polen | Änderungen beim Steuerabzug für Kinder

Anfang Oktober 2007 hat der polnische Präsident den Gesetzentwurf des Parlaments über eine Änderung des Steuerabzugs für Kinder abschließend unterzeichnet. Der erst zu Beginn des Steuerjahres 2007 eingeführte Steuerabzug von der Steuerschuld von 120 PLN (ca. 32 €) wird damit rückwirkend durch einen Kinderfreibetrag von 1.145,08 PLN (ca. 304 €) ersetzt. Den Freibetrag erhalten Eltern oder andere Erziehungsberechtigte für Minderjährige oder Kinder in Ausbildung bis zu einem Alter von 25 Jahren.

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