Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindung, welche mündlich bereits am vereinbart, schriftlich jedoch erst im Juli 1999 vertraglich fixiert und im Jahr 2000 ausgezahlt wurde?
1. Wurde im Gespräch am eine rechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen?
2. Rückwirkung: Kommt es für den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen allein auf den Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung oder auch auf die Auszahlung der Abfindung an?
3. Ist die Fünftelregelung materiell-rechtlich verfassungswidrig?
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