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Grunderwerbsteuer; | Verpflichtung aus Erschließungsvertrag ist kein Entgelt für Erwerb des Grundstücks (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983)
Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrags noch unerschlossenes Grundstück als solches (,,unerschlossen'') zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht und übernimmt der Erwerber gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrags gegenüber der Gemeinde oder einem von ihr nach § 124 Abs. 1 BauGB beauftragten Erschließungsträger die Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, liegt hierin kein Entgelt für den Erwerb des Grundstücks (). Soweit sich aus dem (BStBl 1981 II S. 537) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat daran nicht mehr fest. Verpflichtet sich jedoch der Veräußerer, das Grundstück dem Erwerber in erschlossenem Zustand zu verschaffen, so is...BStBl 1979 II S. 577