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Umsatzsteuer; | Ausgabe junger Aktien und Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für den Börsengang
Bei der Ausgabe junger Aktien handelt es sich um eine nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfreie Lieferung und für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang (Werbe-, Informations-, Beratungs-, Rechtsanwalts-, Gutachter- u. ä. Leistungen) ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen. Jedoch wird die Thematik erneut auf Bundesebene diskutiert, weil sich in einem Einzelfall der betroffene Unternehmer auf einen von der deutschen Verwaltungsauffassung abweichenden Erlass des österreichischen bezieht, der unter Berufung auf das ,,Abbey National plc'' Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen, einer Kapitalerhöhung und dem Börsengang eines Unternehmens nicht vom Vorsteuerabzug ausschließt. Gem.