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Anspruch von Feststellungsbeteiligten auf Prozesszinsen
Prozesszinsen nach § 236 AO erhält der Feststellungsbeteiligte, dessen Einkommensteuerfestsetzung aufgrund der gerichtlichen Anfechtung eines Grundlagenbescheids durch einen früheren Mitgesellschafter einer KG geändert wird, selbst dann, wenn er nicht Beteiligter im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid war.
Praxishinweise: Voraussetzung für die Verzinsung eines Steueranspruchs ist u. a., dass die festgesetzte Steuer durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung herabgesetzt wird. Für die Kausalität der Verzinsung ist es also nicht erforderlich, dass derjenige, dessen Steuer abgesetzt wird, auch Beteiligter (z. B. Kläger) des Rechtsstreits war.