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Jahressteuergesetz 2008: Neue Entwicklungen
Zunächst sollte durch das JStG 2008 ein Anteilsverfahren (vgl. Foerster, StuB 2007 S. 660) ab 2009 eingeführt und der Arbeitgeberlohnsteuer-Jahresausgleich ab 2008 abgeschafft werden. Dem Vernehmen nach soll auf diese Maßnahmen verzichtet werden. Hintergrund für die Beibehaltung des Arbeitgeberlohnsteuer-Jahresausgleiches dürfte die Verhinderung sein, dass Arbeitnehmer allein wegen kleinerer Einkommensteuererstattungen in das Veranlagungsverfahren gehen.