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Das steuerliche Einlagekonto nach dem SEStEG
Welche Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto inländischer Körperschaften haben sich durch das SEStEG geändert?
Welche Änderungen ergeben sich für EU-ausländische Körperschaften?
Ab wann sind die Änderungen erstmals anzuwenden?
Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom sind neben der Neuregelung der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Umstrukturierungsvorgänge u. a. auch Änderungen der Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) erfolgt, die im Folgenden näher dargestellt werden sollen. Die Neuerungen zum steuerlichen Einlagekonto sind erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2006 anzuwenden (§ 34 Abs. 1 KStG i. d. F. des SEStEG).
I. Veränderungen des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos
1. Bisherige Rechtslage
Eine Veränderung des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos kann grundsätzlich auf folgende Weisen erfolgen:
Erhöhung des Einlagekontos durch nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen (offene und/oder verdeckte Einlagen);
Verringerung des Bestandes aufgrund von Leistungen, wobei der V...