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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Neues Anwendungsschreiben nach BFH-Entscheidung
Mit erklärt das BMF die Grundsätze des zur Berechnung des Ermäßigungsbetrags bei vorhandenen Verlusten für alle Veranlagungszeiträume nach 2003 für anwendbar. Dadurch ist in vielen Fällen eine weit höhere Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte möglich.
Bisher keine vorrangige Verlustverrechnung
Nach § 35 EStG erhalten unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb seit 2001 grundsätzlich eine Ermäßigung in Höhe des 1,8-fachen Gewerbesteuermessbetrags. Bei Mitunternehmerschaften wird für jeden Mitunternehmer ein anteiliger Gewerbesteuermessbetrag nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels ermittelt. Dieses sog. Anrechnungsvolumen ist von einem Ermäßigungshöchstbetrag in Höhe der tariflichen Einkommensteuer i. S. des § 35 EStG begrenzt, die auf die im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen Einkünfte entfällt. Wie der Ermäßigungshöchstbetrag zu ermitteln ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Das Problem stellte sich in Fällen, in denen der Steuerpflichtige neben den positiven gewerblichen Einkünf...