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Pkw als betriebliches Fahrzeug
Der volle Vorsteuerabzug aus den Betriebskosten eines Pkw – mit einer Besteuerung der privaten Nutzung – ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet ist, d. h. zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt wird. Maßgebend ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. Wenn danach die 10%ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke nicht erreicht wird, kann das Fahrzeug nicht dem Unternehmen zugeordnet werden.