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Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand beim Umbau einer Gaststätte
Ob Aufwendungen Herstellungskosten sind, bestimmt sich auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 HGB. Entspricht die Funktion eines eingebauten Gegenstands im Wesentlichen derjenigen des ausgetauschten oder erweiterten Gegenstands, liegen keine Herstellungskosten vor. Werden die Räume einer Gaststätte, die zuvor als Ladenlokal genutzt wurden, wieder zu einem Ladenlokal umgestaltet, dabei insbesondere die Schaufensterfront und das Vordach modernisiert und in diesem Zusammenhang eine Modernisierung der Sanitäranlagen vorgenommen sowie der Ausbau der Gastronomieküche, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen. Durch den Umbau einer Gaststätte zu einem Ladenlokal erfolgt keine Funktions-/Nutzungsänderung, da auch die Nutzung eines Wirtschaftsguts als Gaststätte so...