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BSG 25.09.2007 GS 1/06, NWB 45/2007 S. 348

Sozialrecht | Kosten der stationären Krankenhausbehandlung

Ob ein Patient in vollstationärer Krankenhausbehandlung behandelt werden muss, richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen. Reicht eine ambulante Therapie aus, hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, mit der Behandlung nicht zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und mangels einer geeigneten anderen Einrichtung weiterhin im Krankenhaus verbleibt. Allerdings können die Gerichte uneingeschränkt nachprüfen, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dabei ist von dem verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes zum Behandlungszeitpunkt auszugehen. – Anmerkung: Damit weicht der Große Senat des

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