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Körperschaftsteuer | Nutzung des Guthabens aus Nachsteuer gem. § 37 KStG
Mit Beschluss v. - I B 221/04 (BStBl 2005 II S. 526) hat der BFH in einem Aussetzungsverfahren entschieden, dass ernstliche Zweifel daran bestehen, ob die Regelung des § 37 KStG 2002 der Nutzung eines Körperschaftsteuerguthabens entgegensteht, das auf einer Ausschüttung eines Tochterunternehmens im laufenden Wirtschaftsjahr beruht und daher zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs nicht gesondert festgestellt wurde. Im Hauptsacheverfahren hat nunmehr das NWB SAAAC-49902 entschieden, dass, wenn eine Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft noch in demselben Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter weitergegeben wird, sich in Anlehnung an das „alte” Körperschaftsteuerrecht ergibt, dass das durch die sogenannte Nachsteuer auf die Vorwegauss...BStBl 2003 I S. 575