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NWB Nr. 45 vom Seite 3969 Fach 10 Seite 1625

Schenkungsteuer bei Vermögensübertragung auf Auslandsstiftungen

Keine Steuerpflicht bei fehlender freier Verfügungsmacht der Stiftung

Dirk Eisele

Nach Auffassung des BFH unterliegt die Übertragung von Vermögen auf eine ausländische (hier: liechtensteinische) Stiftung nicht der Schenkungsteuer, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen und Regelungen über das Vermögen im Verhältnis zum Stifter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Das trifft auf ein besonderes, auch öffentlichkeitswirksames Interesse, da die Vorinstanz, ohne dass ein Fall des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung vorlag, auf ein hingewiesen hatte, das sich ergänzend einem Fragen-Antwort-Katalog zur Anwendung des StraBEG aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Hinsicht widmete, und das FG-Urteil unmittelbar nach Ablauf des Amnestiezeitraums bekannt geworden war.

I. Grundsätzliches zur Liechtensteinstiftung

1. Hohe Flexibilität

Die steuerrechtliche Bedeutsamkeit von Stiftungen liechtensteinischen Rechts war zwar mit Inkrafttreten des Strafbefreiungserklärungsgesetzes in den Fokus von Finanzverwaltung ( NWB YAAAB-27005) und Fachliteratur (von Löwe/Pelz, BB 2005 S. 1601; Mutter, DStR 2004 S. 893; Olgemöller, ZEV 2005 S. 452; Walter, NWB Beratung aktuell 19/2005 S. 1531; Spatsche...

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