Ein Kind setzt auch dann seine Berufsausbildung fort, wenn es die erste Staatsprüfung für das Lehramt im März 2006 abgeschlossen
hat und sich nicht für eine Referendarstelle zum , sondern erst zum bewirbt, weil aufgrund
eines Schreibens der ADD festgestanden hat, dass aufgrund der hohen Bewerberzahlen das Kind zum eine Referendarstelle
nicht bekommen kann. Es erscheint ein Formalismus seitens des Beklagten zu fordern, das Kind muss sich bewerben, obwohl schon
klar war, dass es die gewünschte Referendarstelle nicht erhält.
Fundstelle(n): UAAAC-61849
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.08.2007 - 1 K 2123/06
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