Aufteilung der Anschaffungskosten eines Grundstücks in den Anteil für den Grund und Boden und den Gebäudeanteil
Gutachten des Bausachverständigen als neue Tatsache
Leitsatz
1. Die Änderung eines Steuerbescheides wegen neuer Tatsachen ist zulässig, wenn dem Finanzamt durch ein nachträglich erstelltes
Gutachten des Bausachverständigen erstmals wertbildende Eigenschaften eines Grundstücks bekannt werden, die es nun in die
Lage versetzen, eigene Schlussfolgerungen zur Frage der Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude
anderseits zu ziehen und die vom Steuerpflichtigen ohne weitere Erläuterung vorgenommene Aufteilung zu überprüfen.
2. Das Finanzamt ist nicht deswegen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert, im Hinblick auf die Besonderheiten
des Einzelfalles einen anderen Aufteilungsmaßstab zu Grunde zu legen, weil in der Verwaltungspraxis ein Aufteilungsschlüssel
von 80: 20 zwischen Gebäude und Grundstück regelmäßig akzeptiert wird.
3. Bei einem gewerblich genutzten Grundstück ist der Aufteilung der nach dem Sachwertverfahren ermittelte Gebäudewert zu Grunde
zu legen. Dabei können außergewöhnliche Sachverhalte (im Streitfall die Kontaminierung des Bodens einer ehemaligen Tankstelle)
durch angemessene Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt werden.
Fundstelle(n): MAAAC-61843
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Sächsisches FG, Urteil v. 23.05.2007 - 4 K 1815/03
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