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BFH 29.03.2007 IV R 72/02, BBK 21/2007 S. 4724

Gesellschafterbezogene Ermittlung der Hinzurechnung von Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Die Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist bei Mitunternehmerschaften gesellschafterbezogen vorzunehmen. Der BFH widerspricht damit dem BMF, nach dem die Hinzurechnung gesellschaftsbezogen erfolgen soll (Schreiben vom , BStBl 2005 I S. 1019, Rdnr. 30 ff. sowie 25). Die gesellschafterbezogene Ermittlung bedeutet:

  • Ob Unterentnahmen vorliegen, ist für jeden einzelnen Mitunternehmer gesondert zu prüfen. Hierbei sind zugrunde zu legen: Sein Anteil am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft einschließlich Ergänzungsbilanzen und zuzüglich Gewinn aus der Sonderbilanz sowie seine Entnahmen und Einlagen einschließlich der im Sonderbetriebsvermögensbereich getätigten Entnahmen und Einlagen.

  • Hat ein Mitunternehmer Überentnahmen getätigt, so wird dies nicht – ...

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