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Kurz notiert
Eckpunkte der Reform des Bilanzrechts
Das Bundesministerium der Justiz hat am die Eckpunkte der Reform des Bilanzrechts vorgestellt. Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Zweiter Schwerpunkt ist die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Um zu einer aussagekräftigeren Bilanzierung nach HGB zu kommen, wird in zwei Bereichen mehr Aufwand bei der Bilanzierung erforderlich sein – bei der Bewertung von Rückstellungen und der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss. Im Ergebnis wird das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile (hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kosten) zu übernehmen. Der Entwurf soll zunächst den anderen Bundesministerien zugeleitet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand soll der größte Teil der neuen Vorschriften erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, können teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch ge...