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NWB direkt Nr. 44 vom

Editorial

Sixten Abeling, verantw. Redakteur

Finanzierungskonzept zahlt sich aus

Grundsätzlich geht der BFH davon aus, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit typisierend davon auszugehen ist, dass der Vermieter letztlich einen Einnahmenüberschuss erwirtschaften will. Diesen Grundsatz hat der BFH nun jedoch relativiert. Danach ist die Einkünfteerzielungsabsicht dann fraglich, wenn besondere Umstände vorliegen, die gegen diese typisierende Betrachtung sprechen. Wie Stein zeigt, wird Vermietern die Einkünfteerzielungsabsicht abgesprochen, wenn die Tilgung der Schulden auf einer Immobilie von Anfang an nicht durch ein Finanzierungskonzept gesichert ist und somit spätere Gewinne aus der Immobilie nicht belegbar sind. Mehr auf Seite 7.

Grunderwerbsteuer als Entgelt

Der BFH hat bereits wiederholt entschieden, dass die (Hälfte der) Grunderwerbsteuer nicht mehr zum Entgelt für eine steuerpflichtige Grundstücksveräußerung gehört. Dieser Beurteilung hat sich nun auch die Finanzverwaltung angeschlossen. Verwirrung stiftet allerdings eine unklare Formulierung im BMF-Schreiben zum Anwendungszeitpunkt, wie Lehr moniert. Mehr auf Seite 10.

Beste Grüße

Sixten Abeling

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