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Teilwertabschreibungen auf eine Kapitalbeteiligung
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, eine Schlussbesprechung durchzuführen, führt nicht zu einem Verbot, die im Rahmen der Betriebsprüfung gewonnenen Erkenntnisse auszuwerten. Für die Bestimmung des Teilwerts einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gilt die Vermutung, dass er im Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung den Anschaffungskosten entspricht. Eine Teilwertabschreibung setzt voraus, dass entweder die Anschaffung als Fehlmaßnahme anzusehen ist oder aber die Wiederbeschaffungskosten nach dem Erwerb der Beteiligung gesunken sind. Diese Vermutung gilt auch für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Kapitalerhöhung. Wird die Beteiligung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen gehalten, hat ihre funktionale Bedeutung für die Wertbestimmung besonderes ...