Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweifel an Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a EStG
Es ist unter Berücksichtigung des , F.K.P. Scorpio Konzertproduktionen GmbH, ernstlich zweifelhaft, ob das deutsche Steuerabzugs- und Haftungsverfahren i. S. des § 50a EStG nicht seit dem Inkrafttreten der geänderten Beitreibungsrichtlinie v. (Richtlinie 2001/44/EG) gegen das EU-rechtliche Verbot der Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt.