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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 546

Begriff und Umfang der Anschaffungskosten

Barkauf, Ratenkauf, Rentenkauf, Mietkauf und Tausch im Überblick

von Dipl.-Kaufmann (FH) Udo Cremer, Steuerberater, Aldenhoven

Es muss nicht immer der Barkauf sein, der aus finanzieller Sicht die optimale Alternative darstellt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den einzelnen Facetten des Kaufes. Neben der Ermittlung der reinen Anschaffungskosten werden auch Varianten in Form eines Kaufes auf Raten, Kauf auf Rentenbasis sowie des echten und unechten Mietkaufes vorgestellt und dabei die steuerrechtlichen Besonderheiten herausgearbeitet. Besonderer Wert wird dabei auf die buchhalterische Erfassung wie auch die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung im Jahresabschluss gelegt.

I. Ermittlung der Anschaffungskosten

Mit dem Kauf eines Vermögensgegenstandes gegen Barzahlung hat der Käufer das rechtliche Eigentum an diesem Vermögensgegenstand erworben; dieser Sichtweise schließt sich auch das Steuerrecht an (§ 39 Abs. 1 AO). Wird der Gegenstand vom Käufer allerdings unter Eigentumsvorbehalt erworben, geht rechtlich das Eigentum an dem Vermögensgegenstand erst mit der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. Im Bilanzsteuerrecht bedient man sich aus diesem Grund des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO). Übt ein anderer als der (rechtliche) Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaft...

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