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Rumänien | Änderungen des rumänischen Steuerverfahrensbuchs (codul de procedura fiscala)
Das rumänische Steuerverfahrensbuch, das am im rumänischen Amtsblatt wiederveröffentlicht wurde, hat durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 47/2007 vom unter Art. I einige wichtige Veränderungen erfahren. So müssen die Jahressteuererklärungen von juristischen Personen mit Ausnahme derer, die verpflichtend zu prüfen sind, nunmehr von einem rumänischen Steuerberater (consultant fiscal) zertifiziert werden. Diese Regelung ist ab dem anwendbar für die Jahressteuererklärungen betreffend das Jahr 2007. Der Steuerpflichtige oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist wie bisher dazu verpflichtet, der Finanzbehörde die erforderlichen Informationen zur Bestimmung des steuerlichen Sachverhalts zu übermitteln. Zum selben Zweck kann die Finanzbehörde nunmehr unbeschränkt ...