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Kündigung des Erbschaftsteuerabkommens mit Österreich zum Jahresende
Das deutsche Bundeskabinett hat am beschlossen, das Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich mit Wirkung zum zu kündigen. Mit dem Wegfall der Erbschaftsteuer in Österreich entfalle die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung, teilte ein Regierungssprecher mit. Bereits zuvor hatten Vertreter des BMF angekündigt, die Bundesregierung müsse der Abwanderung vermögender Unternehmer und Privatpersonen zur Steuervermeidung einen Riegel vorschieben. S. 1062
Das Abkommen mit Österreich sieht vor, dass dort lebende Deutsche von der günstigeren Erbschaftsteuer im Nachbarland profitieren (Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern v. NWB BAAAB-42728). Das BMF hat sich für das Auslaufen des Erbschaftsteuerabkommens entschieden, weil Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum abschaffen wird (vgl. Hubert/Hinz, IWB 2007, F. 5 Österreich Gr. 2 S. 711 NWB WAAAC-48116).
In naher Zukunft drohen erheblich ungünstigere Regelungen als bisher. Zukünftig wird der Nachlass uneingeschränkt der deutschen Erbschaftsteuer unterworfen, wenn der Wegzug des Erblassers aus Deu...