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Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer in Österreich
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom verkündet, jene Regelung im österreichischen Erbschaftsteuergesetz aufzuheben, durch die „Erwerbe von Todes wegen” der Steuerpflicht unterworfen sind. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft (Reparaturfrist). Bis zu diesem Zeitpunkt sind durch Erbfall erworbene Vermögensgegenstände regulär der österreichischen Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Nachfolgend soll auf die derzeitige Gesetzeslage in Österreich und ihre möglichen Konsequenzen näher eingegangen werden.
I. Überblick
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (öVfGH) hat jene Regelung im österreichischen Erbschaftsteuergesetz (nachfolgend: öErbStG) mit Ablauf des aufgehoben, durch die „Erwerbe von Todes wegen” der Steuerpflicht unterworfen sind. Laut Presseinformation des öVfGH vom ist die derzeitige gesetzliche Regelung (Stichwort: Bemessungsgrundlage dreifacher Einheitswert) verfassungswidrig, weil die pauschale Vervielfachung von längst historischen Einheitswerten die Wertentwicklung von Grundstücken nicht angemes- S. 656sen widerspiegelt. Der Grund liegt darin, dass die letzte Hauptfeststellung der Einheitswerte für land- un...