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IWB Nr. 20 vom Seite 1059

Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2008 in Italien – Senkung der Unternehmenssteuern

von Steuerberater Dr. Siegfried Mayr, Mailand

Die Regierung Prodi folgt dem Beispiel der Unternehmenssteuerreform in Deutschland ab 2008, auch wenn in einem geringeren Ausmaß. Ab 2008 hätte Italien den durch die Herabsetzung der deutschen Unternehmenssteuersätze „frei gewordenen” ersten Platz in Bezug auf die Höhe der nominalen Belastung der Unternehmensgewinne im europäischen Vergleich eingenommen. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen, weil der Entwurf für das Hauhaltsgesetz 2008 eine Senkung der nominalen Sätze der Körperschaftsteuer und der regionalen Steuer (IRAP) vorsieht. Neben den entlastenden Maßnahmen gibt es allerdings auch belastende Regelungen (Erweiterung der Bemessungsgrundlage) zum Zweck der sog. Gegenfinanzierung. Die neuen Bestimmungen sollen i. d. R. ab 2008 in Kraft treten (nach Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens innerhalb des Jahres).

I. Entlastende Maßnahmen

  1. Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes und des IRAP-Satzes: Der Körperschaftsteuersatz wird von 33 % auf 27,5 % und der IRAP-Satz von 4,25 % auf 3,90 % herabgesetzt. Damit ergibt sich für Kapitalgesellschaften eine nominale Steuerbelastung von 31,4 % (in Wirklichkeit höher, weil für IRAP-Zwecke...

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Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2008 in Italien – Senkung der Unternehmenssteuern

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