Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
1. Aufl. 2007
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IV. Begrenzung der typischen Pensionsrisiken – Entlastung der GmbH bei unmittelbarer Durchführung
Literatur: Hugues/Höfer/Küpper, Ratenweise Auszahlung einer Kapitalleistung der betrieblichen Altersversorgung, DB 2006, S. 2064.
1. Typische Risiken der reinen Leistungszusage
Herkömmliche Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind i. d. R. als reine Leistungszusagen konzipiert. Im angelsächsischen Sprachraum werden Leistungszusagen unter dem Begriff „defined benefit” geführt.
Auch das BetrAVG geht in § 1 Abs. 1 nach wie vor von der reinen Leistungszusage als Standardzusageform der betrieblichen Altersversorgung aus. Es beschreibt sie, ohne sie als reine Leistungszusage zu bezeichnen. Im Rahmen einer Leistungszusage erteilt die Gesellschaft als Versorgungsträger dem Geschäftsführer als Versorgungsberechtigten eine Pensionszusage, die auf die lebenslange Gewährung fest zugesagter monatlicher Versorgungsleistungen ausgerichtet ist. Durch diese Form der Versorgungszusage übernimmt der Versorgungsträger sämtliche Risiken, die mit der eingegangenen Pensionsverpflichtung einhergehen.
Die typischen Risiken einer unmittelbaren Leistungszusage können in drei Bereiche aufgeteilt werden:
1.1 Das Kostenrisiko
Das ...