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Betriebsvermögensfreibetrag bei Übertragung eines Kommanditanteils
Wird ein nießbrauchsbelasteter Anteil an einer Kommanditgesellschaft geschenkt und behält sich der Schenker sowohl das Stimmrecht als auch ein unbegrenztes Entnahmerecht vor, ist weder der Betriebsvermögensfreibetrag noch der verminderte Wertansatz des § 13a ErbStG zu gewähren, denn der Beschenkte ist im Zeitpunkt der Schenkung kein Mitunternehmer geworden.