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Steuerabzug bei Beitragsermäßigungen innerhalb einer Versicherungsgruppe
Beitragsermäßigungen, die ein Versicherungsunternehmen den Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens der Versicherungsgruppe gewährt, unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug gem. § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn das Arbeitgeber-Unternehmen über seinen Provisionsverzicht hinaus nicht am Vertragsabschluss mit seinen Arbeitnehmern beteiligt ist und die Beitragsermäßigungen wirtschaftlich nicht von ihm getragen werden. Nach der bis einschließlich 2003 geltenden Fassung des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG kommt ein Lohnsteuerabzug für Vorteilsgewährungen Dritter nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber von der Vorteilsgewährung keine Kenntnis hat. Die – tatsächliche oder rechtliche – Möglichkeit des Arbeitgebers, sich Informationen über die gewährten Vorteile zu verschaffen, kann die fehlende Kenntnis nicht ersetzten, da der Arbeitgeber nicht verpflichte...