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Formloser Nachweis der außergewöhnlichen Belastung
Die Kosten für eine altersbedingte Unterbringung in einem Altersheim rechnen zu den üblichen Aufwendungen für die Lebensführung. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim stellen als zwangsläufige Kosten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG dar. Der Nachweis i. S. des § 33 EStG ist an keine formalen Kriterien gebunden. Die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten i. S. von § 33 EStG hängt nicht von einer bestimmten Qualität der Krankheit ab und ist nicht daran gekoppelt, dass die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nach § 15 SGB XI bzw. die Behinderungsmerkmale gegeben sind.