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FG Schleswig Holstein 24.05.2007 3 K 254/06, NWB direkt 43/2007 S. 5
Anerkennung eines Abiturfernlehrgangs als Berufsausbildung
Der Besuch eines Abiturfernlehrgangs unterfällt der beruflichen Ausbildung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG. Entscheidend ist das ernsthafte Bemühen des Kinds zur Erreichung des Lehrgangsziels.