Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute
Bei Auszahlung von Kapitalerträgen ist auch dann Kapitalertragsteuer einzubehalten, wenn die Auszahlung durch eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder eines ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts i. S. der §§ 53, 53b KWG erfolgt. Eine Übersicht über Zweigstellen und Zweigniederlassungen i. S. des §§ 53, 53b KWG, die befugt sind, im Inland Bankgeschäfte zu betreiben, ist der Kurzinformation Einkommensteuer der OFD Münster beigefügt. Darüber hinaus kann eine Übersicht über die Internetseite der BAFIN abgerufen werden.