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Nachträgliche Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften
Mit dem JStG 2007 wurde das Verlustfeststellungsverfahren für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften konstitutiv eingeführt. Für zurückliegende Jahre ist nur dann eine gesonderte Feststellung vorgesehen, wenn die Feststellungsfrist am noch nicht abgelaufen war. Die Verwaltungspraxis, nach der entsprechend dem /00 auch im Falle des § 23 EStG den am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften gesondert festzustellen war, hatte der BFH nicht gebilligt, sondern mit Urteil v. - IX R 21/04 festgestellt, dass ein gesondertes Feststellungsverfahren in § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG nicht vorgesehen war. Nach der alten Rechtslage war folglich über die Verrechnung nicht ausgleichsfähiger Verluste aus privaten Veräußerungsgeschä...