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Freiberufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts
Ein als Insolvenzverwalter tätiger Rechtsanwalt erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Qualifizierung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt unter den Voraussetzungen der sog. Vervielfältigungstheorie. Der in der der InsO vorgegebene umfangreiche höchstpersönliche Pflichtenkatalog des Insolvenzverwalters steht einer schematischen Umsetzung der Vervielfältigungstheorie, wie es das (IV A 6 - S-2248 - 16/02) vorsieht, entgegen.