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Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze
Die indizielle Wirkung der sog. Drei-Objekt-Grenze kommt in dem Fall nicht zum Tragen, wenn der Steuerpflichtige das Objekt bereits vor Fertigstellung weiter veräußert hat und dabei die Verpflichtung übernommen hat, das Objekt fertig zu stellen. In diesem Fall wird der Steuerpflichtige nicht mehr wie ein privater Bauherr, sondern vielmehr wie ein Bauunternehmer tätig.