Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen 29.11.2006 L 9 K 77/05, NWB 43/2007 S. 336

Sozialrecht | Unfall während einer Klassenfahrt

Schüler sind während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenhang mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen kraft Gesetzes versichert. Hierzu gehört auch eine unter schulischer Aufsicht durchgeführte Klassenfahrt. Im Streitfall zog sich ein 18-jähriger Berufsschüler bei einem Kopfsprung ins flache Wasser während einer Segelfahrt im Rahmen der schulischen Veranstaltung eine Querschnittslähmung zu. Das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil v. - L 9 K 77/05, NZS 2007 S. 500) sprach den begehrten Versicherungsschutz zu. Der zur Querschnittslähmung führende Kopfsprung sei nicht deshalb dem unversicherten Bereich zuzurechnen, weil das Springen von Bord allgemein verboten war. Auch un...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen