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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Umsätzen eines Logotherapeuten
Nach dem NWB NAAAC-60541 sind die Umsätze eines nichtärztlichen Logotherapeuten nicht gem. § 4 Nr. 14 UStG 1991/1993 umsatzsteuerfrei. – Anmerkung: Heilbehandlungen sind nur steuerbefreit, wenn der Steuerpflichtige seine berufliche Qualifikation nachweist. Diese Voraussetzung sah der BFH im Streitfall nicht erfüllt, weil der Kläger (promovierter Theologe) nach Aktenlage weder einem anerkannten Heilhilfsberuf mit berufsrechtlichen Regelungen angehörte noch seine Leistungen oder die seines Berufsstands allgemein von den zuständigen Stellen der gesetzlichen Sozialversicherung anerkannt oder in einem Versorgungsvertrag gem. § 11 Abs. 2, §§ 40, 111 SGB V als Leistung von Fachkräften zur medizinischen Rehabilitation benannt waren. Ob die erforderliche Qualifikation als Psychotherapeut vorlag, hat ...