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Einkommensteuer | Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers als Sondervergütungen
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird, gehören nach dem NWB GAAAC-60539 – unabhängig davon, ob sie dem Mitunternehmer zufließen – zu den Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). – Anmerkung: Die Streitfrage, ob der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Lohn oder „systemnützige” Abgabe des Arbeitgebers ist, die nicht zu den Gegenleistungen für die Arbeitsleistung der Beschäftigten zählt, führt wegen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 EStG im Allgemeinen nicht zu Problemen. Allerdings ist die Steuerbefreiung nicht auf Kommanditisten anwendbar. Deshalb konnte der IV. Senat des BFH die En...BStBl 2003 II S. 34