Erteilung einer Steuernummer nicht abhängig von Unternehmereigenschaft
Leitsatz
Für die Frage der Erteilung einer Steuernummer kommt es auf die Unternehmereigenschaft nicht an.
Es besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer. Hat ein Kl. über seinen steuerlichen
Berater mitgeteilt, er werde demnächst eine „gewerbliche” Tätigkeit aufnehmen, so kommt es nicht darauf an, ob es sich hierbei
tatsächlich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG handeln sollte, sondern darauf, dass der Stpfl. ohne
die Erteilung einer Steuernummer im Rechtsverkehr nicht handlungsfähig ist.
Ein „Bearbeitungsfall” i. S. des § 8 Abs. 1 BuchO ist bereits dann gegeben, wenn der Finanzbehörde Anhaltspunkte für ein
steuerliches Tätigwerden einer natürlichen/juristischen Person bekannt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 108 Nr. 2 EFG 2007 S. 1929 Nr. 24 QAAAC-60352
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.08.2007 - 5 K 364/06
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